ZVI 2007, 302

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2007RechtsprechungSchuldenbereinigung und InsolvenzeröffnungsverfahrenInsO § 14Keine Überprüfung der Berechtigung einer Verjährungseinrede im Insolvenzeröffnungsverfahren auch bei nur aus einer einzigen Forderung des antragstellenden Gläubigers hergeleitetem InsolvenzgrundInsO§ 14BGH, Beschl. v. 29.03.2007 – IX ZB 141/06 (LG Münster)BGHBeschl.29.3.2007IX ZB 141/06LG Münster

Leitsatz des Gerichts:

Soll der Insolvenzgrund allein aus der Forderung des antragstellenden Gläubigers hergeleitet werden, kann die Berechtigung einer vom Schuldner erhobenen Verjährungseinrede grundsätzlich nur im Prozesswege überprüft werden.

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