Das BMJ hatte am 3. März den Mitgliedern der Bund-Länder-Arbeitsgruppe den Entwurf eines „Gesetzes zur Entschuldung völlig mittelloser Personen und zur Änderung des Verbraucherinsolvenzverfahrens“ (Stand 2. 3. 2006, vollständig abgedruckt in Beilage 1 zu ZVI Heft 3/2006) übersandt. Nach dessen abschließenden Beratungen in der Arbeitsgruppe im Mai 2006 ist der Entwurf nicht mehr grundlegend geändert, sondern mit diesem Konzept der Justizministerkonferenz am 1./2. Juni 2006 vorgelegt worden. Bei der Frage, wie Vollstreckungsschutzes im Entschuldungsverfahren – ein Verfahren ohne Gesamtvollstreckungscharakter – gewährt werden kann, enthält die neue Fassung nun einen konkreten Vorschlag, der nachfolgend abgedruckt wird. In der Fassung vom 2. 3. 2006 waren dagegen noch fünf Vorschläge als Alternativen vorgestellt worden. Neu ist auch noch eine Regelung zur Unwirksamkeit von Abtretungserklärungen nach einem Antrag des Schuldners und eine Änderung des Beratungshilfegesetzes. Die Justizministerkonferenz hat dem Entwurf der Arbeitsgruppe nicht mehr einstimmig – wie im Vorjahr –, sondern nur mit großer Mehrheit zugestimmt. Auf der Grundlage des Berichts der Arbeitsgruppe wird für den September 2006 ein Referentenentwurf des BMJ erwartet.