ZVI 2006, 257

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2006 Rechtsprechung Wohlverhaltensperiode und Restschuldbefreiung InsO § 295 Abs. 2, § 296 Abs. 1Versagung der Restschuldbefreiung nach Obliegenheitsverletzung nur bei messbarer Schlechterstellung der Gläubiger InsO§ 295 InsO§ 296 BGH, Beschl. v. 05.04.2006 – IX ZB 50/05 (LG Traunstein)BGHBeschl.5.4.2006IX ZB 50/05LG Traunstein

Leitsätze des Gerichts:

1. Ein zulässiger Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung während der Laufzeit der Abtretungserklärung setzt voraus, dass der Insolvenzgläubiger nicht nur die Obliegenheitsverletzung des Schuldners, sondern auch eine darauf beruhende Beeinträchtigung der Befriedigung der Insolvenzgläubiger glaubhaft macht; Letzteres liegt vor, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtung eine konkret messbare Schlechterstellung der Gläubiger wahrscheinlich ist.
2. Übt der Schuldner neben seiner abhängigen Beschäftigung eine selbständige Tätigkeit aus, aus der er lediglich Verluste erwirtschaftet, sind die Insolvenzgläubiger nicht beeinträchtigt, wenn der Schuldner keine Möglichkeit hat, anstelle der selbständigen Tätigkeit ein weiteres Arbeitsverhältnis einzugehen.

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