ZVI 2006, 254

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2006 Rechtsprechung eröffneten Insolvenzverfahren InsO § 56; GG Art. 12; EGGVG §§ 23 ff.Fehlerhafte Ermessensausübung bei Nichtaufnahme eines Bewerbers in die Vorauswahlliste der Insolvenzverwalter wegen falsch beantworteter Fachfrage InsO§ 56 GGArt. 12 EGGVG§ 23 KG, Beschl. v. 11.01.2006 – 16 VA 5/05 (rechtskräftig; AG Charlottenburg)KGBeschl.11.1.200616 VA 5/05rechtskräftigAG Charlottenburg

Leitsätze der Redaktion:

1. Die Entscheidung über die Aufnahme eines Bewerbers in die Vorauswahlliste für die Insolvenzverwalterbestellung ist ein Justizverwaltungsakt, der im Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG überprüfbar ist.
2. Dem Insolvenzgericht steht bei der Auswahl von Bewerbern für die Aufnahme in die Vorauswahlliste zwar ein weites Ermessen zu, jedoch bedarf das der Ermessensausübung zugrunde liegende Verfahren zur Gewährleistung der Chancengleichheit einer angemessenen Ausgestaltung. Dies beinhaltet u. a., dass die Kriterien für alle Bewerber gleich sein müssen und im Streitfall offen zu legen sind sowie eine ablehnende Entscheidung zu begründen ist.
3. Die Grenzen des Ermessens sind überschritten, wenn die Aufnahme eines Bewerbers in die Vorauswahlliste mit der Begründung abgelehnt wird, der Bewerber habe im Rahmen des Vorstellungsgesprächs eine fachlich relevante Frage (hier: betreffend den Fristlauf des § 64 Abs. 1 GmbHG) falsch beantwortet.

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