ZVI 2005, 324

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2005 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren BRAO § 7 Nr. 9, § 36a Abs. 2 Satz 1; InsO § 287 Abs. 2 Satz 1Geordnete Vermögensverhältnisse eines Rechtsanwalts bei Wiederzulassungsantrag in Wohlverhaltensperiode nach Restschuldbefreiungsankündigung BRAO§ 7 BRAO§ 36a InsO§ 287 BGH, Beschl. v. 07.12.2004 – AnwZ (B) 40/04 (AGH Frankfurt/M.)BGHBeschl.7.12.2004AnwZ (B) 40/04AGH Frankfurt/M.

Leitsätze des Gerichts:

1. Ist über das Vermögen eines früheren Rechtsanwalts ein Insolvenzverfahren durchgeführt und mit dessen Aufhebung dem Schuldner die Restschuldbefreiung angekündigt worden, kann während der so genannten Wohlverhaltensphase ein Antrag auf Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft grundsätzlich nicht mit der Begründung abgelehnt werden, es seien geordnete Vermögensverhältnisse noch nicht wiederhergestellt.
2. Ob ein Verstoß gegen die den Antragsteller in Zulassungssachen treffende Mitwirkungspflicht vorliegt und wie er gegebenenfalls zu gewichten ist, hängt von der Bedeutung ab, welche der aufzuklärende Sachverhalt für die begehrte Zulassung hat.

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