ZVI 2005, 318

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2005 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren InsO § 56Aufnahme eines Interessenten in Vorauswahlverfahren zur Insolvenzverwalterbestellung bei Ortsnähe, einschlägiger Berufserfahrung und Unabhängigkeit von Interessengruppen InsO§ 56 OLG München, Beschl. v. 07.12.2004 – 9 VA 4–6/04 (rechtskräftig; AG Augsburg)OLG MünchenBeschl.7.12.20049 VA 4–6/04rechtskräftigAG Augsburg

Leitsätze der Redaktion:

1. Auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Vorauswahlverfahren zur Insolvenzverwalterbestellung (BVerfG ZVI 2004, 470) kann nicht davon ausgegangen werden, dass jeder Interessent einen Anspruch darauf hat, im Vorauswahlverfahren auch berücksichtigt zu werden.
2. Kriterien für die Vorauswahl von Insolvenzverwaltern durch das zuständige Gericht sind neben Ortsnähe und Ortskenntnis eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung des Bewerbers auf dem Gebiet des Insolvenzrechts, eine funktionsfähige Büroorganisation und die Unabhängigkeit von an Insolvenzverfahren beteiligten Interessengruppen (z. B. Banken, Sozialversicherungsträgern).
3. Durch die Prüfung im Vorauswahlverfahren mit dem Ergebnis einer grundsätzlichen Eignung bestimmter Bewerber wird diesen lediglich die Chance eröffnet, künftig zu Sachverständigen, Insolvenzverwaltern oder Treuhändern bestellt zu werden.

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