ZVI 2005, 315

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2005 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren FGG §§ 19, 20; InsO § 80Keine Beschwerdeführungsbefugnis des Erben nach Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens FGG§ 19 FGG§ 20 InsO§ 80 OLG Köln, Beschl. v. 14.04.2005 – 2 Wx 43/04 (rechtskräftig; LG Köln)OLG KölnBeschl.14.4.20052 Wx 43/04rechtskräftigLG Köln

Leitsatz des Gerichts:

Der Erbe ist grundsätzlich berechtigt, die Bewilligung einer Nachlasspflegervergütung mit der Beschwerde anzugreifen. Die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens führt indes dazu, dass der Erbe als Träger der in der Masse vereinten Vermögenswerte und Nachlassverbindlichkeiten die verfahrensrechtliche Stellung eines Schuldners einnimmt und die notwendige Beschwerdeführungsbefugnis zur Erhebung des Rechtsmittels verliert.

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