ZVI 2005, 308

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2005 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren InsO §§ 21, 50, 88, 114, 305, 309, 312; ZPO § 832Unwirksamkeit der Pfändung von Arbeitseinkommen zum Zeitpunkt der (möglichen) Annahme eines Schuldenbereinigungsverfahrens durch Insolvenzgericht auch bei späterer Zustimmungsersetzung InsO§ 21 InsO§ 50 InsO§ 88 InsO§ 114 InsO§ 305 InsO§ 309 InsO§ 312 ZPO§ 832 LG Trier, Beschl. v. 21.04.2005 – 4 T 1/05 (nicht rechtskräftig; AG Trier)LG TrierBeschl.21.4.20054 T 1/05nicht rechtskräftigAG Trier

Leitsatz des Gerichts:

Die Pfändung von Bezügen aus einem Dienstverhältnis verlieren im gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren in dem Zeitpunkt ihrer Wirksamkeit, in dem das Insolvenzgericht gem. § 308 Abs. 1 InsO die Annahme des Schuldenbereinigungsplans durch Beschluss feststellt.

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