ZVI 2004, 341

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2004 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren ZPO § 850c Abs. 1, Satz 2Erhöhter Pfändungsfreibetrag für Kind des Schuldners als erster unterhaltsberechtigter Person ZPO§ 850c LG Heilbronn, Beschl. v. 17.12.2003 – 1 T 449/03LG HeilbronnBeschl.17.12.20031 T 449/03

Leitsatz des Gerichts:

Das unpfändbare Arbeitseinkommen des Schuldners erhöht sich im Falle der Unterhaltsgewährung gemäß § 850c Abs. 1 Satz 2 ZPO auch dann um den Betrag der ersten Erhöhungsstufe (derzeit 350 €), wenn es sich bei dem ersten Unterhaltsberechtigten nicht um den (früheren) Ehegatten, sondern um ein Kind des Schuldners handelt.

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