ZVI 2003, 297

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2003 Rechtsprechung Eröffneten Insolvenzverfahren InsO § 14Pflicht der Sozialversicherungsträger zum Nachweis fruchtloser Vollstreckungsversuche für begründeten Insolvenzantrag InsO§ 14 AG Potsdam, Beschl. v. 13.12.2002 – 35 IN 1499/02 (rechtskräftig)AG PotsdamBeschl.13.12.200235 IN 1499/02rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Auch ein Sozialversicherungsträger muss die seinem Insolvenzantrag zugrunde liegende Forderung nach Zeitraum und Höhe (pro Monat) substanziiert darlegen und glaubhaft machen.
2. Der fruchtlose Vollstreckungsversuch muss zeitnah, d. h. unterhalb einer Grenze von sechs Monaten erfolgt sein. Aus einem mehrmonatigen Beitragsrückstand des Schuldners folgt nicht bereits die glaubhafte Zahlungsunfähigkeit.

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