ZVI 2003, 279

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2003 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren ZPO §§ 711, 713, 719Keine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem als Sicherheitsleistung vollstreckbaren OLG-Urteil nach Revisionseinlegung bei fehlendem Vortrag zur Vermögenslosigkeit ZPO§ 711 ZPO§ 713 ZPO§ 719 BGH, Beschl. v. 24.03.2003 – IX ZR 243/02 (OLG Jena)BGHBeschl.24.3.2003IX ZR 243/02OLG Jena

Leitsatz der Redaktion:

1. Nach Einlegung der Revision gegen ein – irrtümlich – ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbares OLG-Urteil kann die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 ZPO wegen nicht zu ersetzender Nachteile nur bei Vermögenslosigkeit des Titelinhabers während des Revisionsverfahrens in Betracht kommen.
2. Der Vortrag, der Titelinhaber lebe in beengten finanziellen Verhältnissen und habe eine erstinstanzlich festgestellte Sicherheitsleistung nicht erbracht, reicht zur Darlegung der Vermögenslosigkeit nicht aus.

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