ZVI 2002, 215

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2002 Rechtsprechung Wohlverhaltensperiode und Restschuldbefreiung InsO § 290 Abs. 1 Nr. 6Keine Versagung der Restschuldbefreiung bei Korrektur nicht vorsätzlich falscher Angaben in Verzeichnissen während des Eröffnungsverfahrens InsO§ 290 BayObLG, Beschl. v. 17.04.2002 – 4Z BR 20/02 (LG Nürnberg–Fürth +)BayObLGBeschl.17.4.20024Z BR 20/02LG Nürnberg–Fürth +

Leitsatz des Einsenders:

Die Restschuldbefreiung kann nicht wegen Mängeln der mit dem Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens und auf Restschuldbefreiung eingereichten Unterlagen versagt werden, wenn der Schuldner noch im Eröffnungsverfahren seine ursprünglichen nicht vorsätzlich falschen Angaben gemäß § 305 Abs. 3 Satz 1 oder § 307 Abs. 3 Satz 1 InsO korrekt ergänzt oder berichtigt.

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