ZVI 2002, 210

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2002 Rechtsprechung Eröffneten Insolvenzverfahren InsO § 4aRegelmäßige Stundung der Verfahrenskosten bei fehlendem pfändbaren Einkommen und keinen sonstigen Vermögenswerten InsO§ 4a LG Münster, Beschl. v. 25.04.2002 – 5 T 133/02 (rechtskräftig; AG Münster)LG MünsterBeschl.25.4.20025 T 133/02rechtskräftigAG Münster

Leitsatz des Einsenders:

Die Stundung der Insolvenzverfahrenskosten ist in aller Regel zu bewilligen, wenn einem Schuldner nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens und der nach § 287 Abs. 2 InsO abgegebenen Abtretungserklärung lediglich der Pfändungsfreibetrag nach der Tabelle zu § 850c ZPO verbleibt, sonstige Vermögenswerte, aus denen die Verfahrenskosten beglichen werden könnten, also nicht vorhanden sind.

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