ZVI 2002, 208

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2002 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren InsO § 14 Abs. 1Rechtsmissbräuchlicher „Druckantrag“ auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur vollständigen Erfüllung bei Rücknahme nach Zahlung aller zunächst geltend gemachten Forderungen nur unter Berücksichtigung einer Restzahlung (hier: 1 000 DM) InsO§ 14 AG Duisburg, Beschl. v. 28.12.2001 – 62 IK 99/01 (rechtskräftig)AG DuisburgBeschl.28.12.200162 IK 99/01rechtskräftig

Leitsätze des Gerichts:

1. Der Eröffnungsantrag eines Gläubigers ist nur legitim, wenn er den gesetzlichen Zweck verfolgt, ein Verfahren zur Prüfung der Eröffnungsvoraussetzungen und zur anschließenden gemeinschaftlichen Befriedigung aller Gläubiger auszulösen.
2. Ein Gläubiger, der nach einer Teilzahlung des Schuldners den Eröffnungsantrag aufrecht erhält, um auf den Schuldner bis zur vollständigen Erfüllung der Forderung Druck auszuüben, handelt missbräuchlich.

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