ZVI 2002, 197

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2002 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren InsO § 307 Abs. 3Gebot erneuter Änderungsmöglichkeit und Zustellung des Schuldenbereinigungsplanes bei hinreichender Erfolgsaussicht auf Grund unveränderter Quote trotz nachträglich erhöhter Gläubigerforderungen InsO§ 307 LG Traunstein, Beschl. v. 09.07.2002 – 4 T 3749/01 (nicht rechtskräftig; AG Mühldorf a. Inn)LG TraunsteinBeschl.9.7.20024 T 3749/01nicht rechtskräftigAG Mühldorf a. Inn

Leitsatz der Redaktion:

Auch bei nicht geringfügiger Erhöhung von Gläubigerforderungen ist die erneute Änderungsmöglichkeit und Zustellung eines Schuldenbereinigungsplanes geboten, wenn eine unveränderte Quote angeboten wird, die Annahme deshalb hinreichend wahrscheinlich ist und der Schuldner die Erforderlichkeit der Nachbesserung nicht zu vertreten hat, weil ihm die Erhöhung erst nachträglich bekannt geworden ist.

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