ZVI 2025, 188

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher-, Privat- und Nachlassinsolvenz ZVI 2025 RechtsprechungEröffnetes VerfahrenZPO § 93; InsO § 174 Abs. 1Sofortiges Anerkenntnis durch Insolvenzverwalter bei bloß vorläufigem Bestreiten einer angemeldeten Forderung wegen fehlender Unterlagen ZPO§ 93 InsO§ 174 OLG Celle, Beschl. v. 13.02.2025 – 7 W 2/25 (LG Hannover)OLG CelleBeschl.13.2.20257 W 2/25LG Hannover

Leitsätze des Gerichts:

1. Nach Maßgabe des § 93 ZPO ist entscheidend, ob der Gläubiger von einem endgültigen Bestreiten ausgehen muss oder, ob er die Erklärung des Insolvenzverwalters bei vernünftiger Betrachtung der Gesamtumstände dahin verstehen kann, dass eine Beseitigung des Widerspruchs auch ohne Inanspruchnahme der Gerichte möglich ist.
2. Aus den spezifischen insolvenzrechtlichen Vorgaben für eine (wirksame) Forderungsanmeldung lassen sich besondere Anforderungen an das „vorläufige“ Bestreiten nicht ableiten. Die Verwendung dieses Ausdrucks oder eines bestimmten Wortlauts ist nicht erforderlich.

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