ZVI 2020, 179

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2020 RechtsprechungSchuldnerberatung und SchuldenbereinigungInsO § 38; StPO § 465; JVEG §§ 1 ff.Kosten der Vorbereitung eines Strafverfahrens gegen den Schuldner als Masseverbindlichkeiten trotz Anfalls bereits vor Eröffnung InsO§ 38 StPO§ 465 JVEG§§ 1 ff. OLG Celle, Beschl. v. 10.02.2020 – 2 Ws 43/20 (LG Verden)OLG CelleBeschl.10.2.20202 Ws 43/20LG Verden

Leitsätze des Gerichts:

1. Die Zahlungsverpflichtung des Kostenschuldners im Strafverfahren entsteht erst durch die Kostengrundentscheidung unter der aufschiebenden Bedingung ihrer Rechtskraft (Anschluss: KG, Beschl. v. 16. 3. 2015 – 1 Ws 8/15, juris).
2. Die von dem Verurteilten zu tragenden Kosten für die Vorbereitung der öffentlichen Klage stellen deshalb selbst ZVI 2020, 180dann keine Insolvenzforderungen i. S. v. § 38 InsO dar, wenn diese bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Verurteilten begründet wurden.

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