ZVI 2019, 202

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2019 RechtsprechungUmfang der Masse/MassegenerierungZPO § 116 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 114 Abs. 1 Satz 1Zur Zumutbarkeit der Aufbringung von Prozesskosten durch die wirtschaftlich Beteiligten i. S. d. § 116 ZPO ZPO§ 116 ZPO§ 114 OLG Düsseldorf, Beschl. v. 04.10.2018 – I-12 W 12/18 (rechtskräftig; LG Duisburg)OLG DüsseldorfBeschl.4.10.2018I-12 W 12/18rechtskräftigLG Duisburg

Leitsätze des Gerichts:

1. Den am Gegenstand des Rechtsstreits wirtschaftlich Beteiligten ist die Aufbringung der Kosten des Prozesses in der Regel nicht zuzumuten, wenn der im Falle der Durchführung des Rechtsstreits für den Gläubiger bei der Verteilung zusätzlich zu erwartende absolute Betrag weniger als das Doppelte des anfallenden Kostenbeitrags beträgt. Eine Vorschusspflicht kommt vielmehr regelmäßig erst bei einem im Fall des Prozesserfolgs erzielbaren Ertrag von deutlich mehr als dem Doppelten des aufzubringenden Vorschusses in Betracht (Anschluss an BGH, Beschl. v. 19. 7. 2018 – IX ZB 24/16, ZVI 2018, 414; Beschl. v. 26. 4. 2018 – IX ZB 29/17, ZVI 2018, 331).
2. Die beabsichtigte Rechtsverfolgung ist nicht bereits deshalb mutwillig, weil die Prozessführung für die Deckung der Kosten des Insolvenzverfahrens nicht erforderlich ist und der für die Gläubiger zu erwartende Ertrag nicht so hoch ist, dass ihnen die Aufbringung der Prozesskosten zuzumuten ist.

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