ZVI 2019, 198

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2019 RechtsprechungEröffnetes VerfahrenInsO § 4a Abs. 1, § 231Keine Stundung der Verfahrenskosten im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens InsO§ 4a InsO§ 231 LG Düsseldorf, Beschl. v. 28.11.2018 – 25 T 556/18 (rechtskräftig; AG Düsseldorf)LG DüsseldorfBeschl.28.11.201825 T 556/18rechtskräftigAG Düsseldorf

Leitsätze der Redaktion:

1. Es bleibt dabei, dass eine Stundung der Verfahrenskosten bei einem Insolvenzplan nicht in Betracht kommt. Insbesondere scheidet eine analoge Anwendung des § 4a InsO aus.
2. Reicht der Schuldner einen Insolvenzplan ohne Berücksichtigung der Deckung der Massekosten ein, so ist der Insolvenzplan regelmäßig gem. § 231 InsO zurückzuweisen, weil die Massekostendeckung eine ungeschriebene Voraussetzung der Zulässigkeit für die gerichtliche Bestätigung des Insolvenzplans darstellt.

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