ZVI 2018, 202

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2018 RechtsprechungEröffnetes VerfahrenBGB §§ 205, 206; InsO § 208 Abs. 1Keine Hemmung der Verjährung von Altmasseverbindlichkeiten durch Anzeige der Masseunzulänglichkeit BGB§ 205 BGB§ 206 InsO§ 208 BGH, Urt. v. 14.12.2017 – IX ZR 118/17 (OLG Düsseldorf ZIP 2017, 2416)BGHUrt.14.12.2017IX ZR 118/17OLG DüsseldorfZIP 2017, 2416

Leitsätze des Gerichts:

1. Die Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den Insolvenzverwalter führt nicht dazu, dass die Verjährung von Altmasseverbindlichkeiten gehemmt wird.
2. Die Parteien können auch dann ein die Verjährung hemmendes Stillhalteabkommen vereinbaren, wenn der Insolvenzverwalter sich aufgrund der Anzeige der Masseunzulänglichkeit auf ein gesetzliches Leistungsverweigerungsrecht berufen kann. In diesem Fall genügt es für ein Stillhalteabkommen nicht, wenn der Gläubiger Hinweise auf das nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit bestehende Leistungsverweigerungsrecht unwidersprochen hinnimmt.

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