ZVI 2018, 200

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2018 RechtsprechungEröffnetes VerfahrenInsO § 55; ZPO §§ 57, 104 Abs. 1; RVG § 41Zuständigkeit der Prozessgerichte für Streit, ob der Vergütungsanspruch des für den Insolvenzschuldner bestellten Prozesspflegers Masseverbindlichkeit oder eine Forderung gegen das insolvenzfreie Vermögen ist InsO§ 55 ZPO§ 57 ZPO§ 104 RVG§ 41 BGH, Beschl. v. 11.01.2018 – IX ZB 99/16 (LG Halle)BGHBeschl.11.1.2018IX ZB 99/16LG Halle

Leitsätze des Gerichts:

1. Ein Kostenfestsetzungsverfahren scheidet aus, wenn es an einem vollstreckbaren Titel fehlt, der aussagt, wer die Verfahrenskosten zu tragen hat (Kostengrundentscheidung).
2. Der Streit, ob der Vergütungsanspruch des für den Schuldner im Insolvenzverfahren bestellten Prozesspflegers eine Masseverbindlichkeit oder eine gegen das insolvenzfreie Vermögen des Schuldners gerichtete Forderung darstellt, ist vor den Prozessgerichten auszutragen.

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