ZVI 2017, 197

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2017 RechtsprechungEröffnetes VerfahrenInsO § 4; ZPO § 802l Abs. 1Auskunftsanspruch des Gerichtsvollziehers gegenüber Behörden zur Vermögenslage des nicht mitwirkungsbereiten Schuldners auch im Insolvenzverfahren InsO§ 4 ZPO§ 802l AG München, Beschl. v. 12.02.2016 – 1503 IN 3339/15 (rechtskräftig)AG MünchenBeschl.12.2.20161503 IN 3339/15rechtskräftig

Leitsatz der Redaktion:

Der Gerichtsvollzieher ist auch im Insolvenzverfahren berechtigt, Informationen zur Vermögenslage des nicht mitwirkungsbereiten Schuldners über den Auskunftsanspruch gegenüber Behörden nach § 802l ZPO einzuholen.

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