ZVI 2017, 196

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2017 RechtsprechungEröffnetes VerfahrenInsO § 80; FamFG § 13 Abs. 2Kein Akteneinsichtsrecht des Insolvenzverwalters in Betreuungsakte des Schuldners InsO§ 80 FamFG§ 13 LG Wuppertal, Beschl. v. 16.08.2016 – 9 T 130/16 (rechtskräftig; AG Wuppertal)LG WuppertalBeschl.16.8.20169 T 130/16rechtskräftigAG Wuppertal

Leitsatz der Redaktion:

Dem Insolvenzverwalter steht ein Akteneinsichtsrecht in die Betreuungsakte des Schuldners nur dann zu, wenn er ein besonderes Interesse glaubhaft macht. Hierzu reicht es nicht aus, wenn er vorträgt, er wolle überprüfen, ob eine seitens des Schuldners erteilte Vorsorgevollmacht noch wirksam sei. Es fehlt insoweit am insolvenzrechtlichen Bezug.

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