ZVI 2016, 187

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2016 RechtsprechungEröffnungsverfahren InsO §§ 208, 209 Abs. 1; BGB §§ 387, 390; AO § 226Keine Aufrechnung des Finanzamts gegen den Schuldner mit Ansprüchen gegen die Insolvenzmasse nach erteilter RSB InsO§ 208 InsO§ 209 BGB§ 387 BGB§ 390 AO§ 226 FG Leipzig, Urt. v. 09.12.2015 – 8 K 1112/15 (nicht rechtskräftig)FG LeipzigUrt.9.12.20158 K 1112/15nicht rechtskräftig

Leitsatz der Redaktion:

Ist dem Schuldner die RSB erteilt worden, so kann ein Einkommensteuerguthaben des Schuldners nicht gegen Ansprüche aufgerechnet werden, die dem Finanzamt gegen die Insolvenzmasse zustanden und wegen angezeigter Masseunzulänglichkeit während des eröffneten Insolvenzverfahrens nicht durchgesetzt werden konnten.

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