ZVI 2015, 187

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2015Rechtsprechungzur WohlverhaltensperiodeInsO § 295 Abs. 1 Nr. 1, § 296 Abs. 1Obliegenheitsverstoß bei Wechsel zu einem schlechter zahlenden ArbeitgeberInsO§ 295InsO§ 296LG Hamburg, Beschl. v. 06.01.2015 – 326 T 112/13 (AG Hamburg)LG HamburgBeschl.6.1.2015326 T 112/13AG Hamburg

Leitsatz der Redaktion:

Wechselt der Schuldner zu einem schlechter zahlenden Arbeitgeber, so verstößt er hierdurch auch dann gegen die Erwerbsobliegenheit des § 295 Abs. 1 Nr. 1 InsO, wenn ihm der neue Arbeitgeber kontinuierliche Lohnsteigerungen sowie – nach Abschluss des Insolvenzverfahrens – die Mitinhaberschaft an einer Fahrschule angeboten hat.

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