ZVI 2015, 185

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2015Rechtsprechungzur WohlverhaltensperiodeInsO § 287 Abs. 2, §§ 299, 300 Abs. 1Keine Verkürzung der Sechs-Jahres-Frist bei vom Gericht zu vertretender Verzögerung der EröffnungInsO§ 287InsO§ 299InsO§ 300BGH, Beschl. v. 26.02.2015 – IX ZB 44/13 (LG Oldenburg)BGHBeschl.26.2.2015IX ZB 44/13LG Oldenburg

Leitsatz des Gerichts:

Restschuldbefreiung kann unabhängig von der Dauer des Eröffnungsverfahrens regelmäßig erst sechs Jahre nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erteilt werden. Zeiten einer vom Insolvenzgericht zu vertretenden Verzögerung des Eröffnungsverfahrens sind auf die Laufzeit der Abtretungserklärung nicht anzurechnen.

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