ZVI 2015, 180

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2015Rechtsprechungzum eröffneten VerfahrenInsO § 309 Abs. 1, § 114 a.F.Anforderungen an die Zustimmungsersetzung in einem Schuldenbereinigungsplan nach alter RechtslageInsO§ 309InsO§ 114 aAG Köln, Beschl. v. 07.11.2014 – 71 IK 7/14AG KölnBeschl.7.11.201471 IK 7/14

Leitsatz der Redaktion:

Die Zustimmung eines ablehnenden Gläubigers im Rahmen eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans kann in einem Verfahren ersetzt werden, welches vor dem 1.7.2014 beantragt worden ist und für welches mithin die alte Rechtslage maßgebend ist, wenn der Schuldenbereinigungsplan die Privilegierung eines Gläubigers vorsieht, dem die Vorschrift des § 114 InsO a.F. zugute kommt.

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