ZVI 2015, 180

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2015Rechtsprechungzum eröffneten VerfahrenInsO § 302 Nr. 1; BGB § 309 Nr. 12 Buchst. bKeine formularmäßige Anerkennung einer Forderung i.S.d. § 302 Nr. 1 InsOInsO§ 302BGB§ 309AG Kassel, Urt. v. 15.07.2014 – 414 C 1451/14 (rechtskräftig)AG KasselUrt.15.7.2014414 C 1451/14rechtskräftig

Leitsatz des Gerichts:

Die formularmäßige Erklärung, eine im Rahmen eines Schuldanerkenntnisses anerkannte Forderung stamme aus einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung, ist wegen Verstoß gegen § 309 Nr. 12 Buchst. b BGB nichtig.

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