ZVI 2015, 178

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2015Rechtsprechungzum eröffneten VerfahrenInsO §§ 6, 32 Abs. 2, §§ 300, 300a; RPflG § 11Keine Massezugehörigkeit von im sog. asymmetrischen Verfahren nach Ablauf der Abtretungsfrist erworbenem VermögenInsO§ 6InsO§ 32InsO§ 300InsO§ 300aRPflG§ 11AG Göttingen, Beschl. v. 16.01.2015 – 74 IN 326/01 (rechtskräftig)AG GöttingenBeschl.16.1.201574 IN 326/01rechtskräftig

Leitsätze des Gerichts:

1. Trifft der Rechtspfleger keine Entscheidung, sondern kündigt nur die Eintragung eines Insolvenzvermerks im Grundbuch an, ist der Beschluss jedenfalls dann rechtsbehelfsfähig, wenn er mit einer Belehrung über die Möglichkeit einer sofortigen Erinnerung versehen ist.
2. Ein entsprechender Beschluss ist ohne Sachprüfung aufzuheben.
3. Auch in vor dem 1.7.2014 beantragten Verfahren unterfällt nach Ablauf der Abtretungsfrist erworbenes Vermögen in sog. asymmetrischen Verfahren grundsätzlich nicht dem Insolvenzbeschlag.

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