ZVI 2015, 170

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2015Rechtsprechungzur Schuldnerberatung und SchuldenbereinigungInsO § 300 Abs. 1; BGB §§ 280, 311, 254Kein Anspruch des Schuldners auf Kostenerstattung bei Kosten, die aufgrund von Vollstreckungsmaßnahmen nach Erteilung der RSB entstanden sindInsO§ 300BGB§ 280BGB§ 311BGB§ 254OLG Düsseldorf, Beschl. v. 05.05.2014 – I-24 U 50/14 (rechtskräftig; LG Duisburg)OLG DüsseldorfBeschl.5.5.2014I-24 U 50/14rechtskräftigLG Duisburg

Leitsätze der Redaktion:

1. Betreibt ein Insolvenzgläubiger die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid gegen den Schuldner, dem die Restschuldbefreiung erteilt worden ist, und entstehen dem Schuldner hierdurch Rechtsanwaltskosten, so sind diese vom Gläubiger nicht gem. §§ 280, 311 BGB zu erstatten. Eine allgemeine Erkundigungspflicht des Gläubigers über den Stand eines etwaigen Insolvenzverfahrens bzw. dessen Beendigung besteht nicht.
2. Im Übrigen trifft den Schuldner ein beträchtliches Mitverschulden i.S.d. § 254 Abs. 1 BGB, wenn er den vollstreckenden Gläubiger nicht auf die erteilte Restschuldbefreiung hinweist, bevor er einen Rechtsanwalt einschaltet.

Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.

Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.


Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.


PayPal Logo

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell