ZVI 2013, 196

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2013RechtsprechungEröffnetes VerfahrenInsO § 36 Abs. 1 Satz 2; ZPO § 850kKein Erlöschen eines Pfändungsschutzkontos bei Eröffnung des InsolvenzverfahrensInsO§ 36ZPO§ 850kAG Verden (Aller), Urt. v. 14.02.2013 – 2 C 59/13 (III) (nicht rechtskräftig)AG Verden (Aller)Urt.14.2.20132 C 59/13 (III)nicht rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Ein Girokonto, welches der Schuldner bei seiner Bank als sog. Pfändungsschutzkonto führt, erlischt nicht, wenn über das Vermögen des Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet wird.
2. Da der Schuldner über dieses Konto staatliche Leistungen wie ALG II, Kindergeld, Unterhaltsvorschuss sowie Wohngeld überwiesen werden, liegt die für ein Verfahren zum Erlass einer einstweiligen Verfügung erforderliche Eilbedürftigkeit vor.

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