ZVI 2013, 185

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2013RechtsprechungEröffnungsverfahrenInsO § 13 Abs. 1, §§ 287, 4aDreijährige Sperrfrist für einen zweiten Insolvenzantrag des Schuldners nach mangels Masse abgewiesenem Gläubigerantrag im ErstverfahrenInsO§ 13InsO§ 287InsO§ 4aLG Düsseldorf, Beschl. v. 27.03.2013 – 25 T 122/13 (rechtskräftig; AG Düsseldorf)LG DüsseldorfBeschl.27.3.201325 T 122/13rechtskräftigAG Düsseldorf

Leitsatz des Einsenders:

Hat der ordnungsgemäß belehrte Schuldner bis zur Entscheidung über den Eröffnungsantrag eines Gläubigers nicht mit eigenen Anträgen reagiert, kann er erst nach Ablauf einer Sperrfrist von drei Jahren einen erneuten Insolvenz-, Stundungs- und Restschuldbefreiungsantrag stellen (BGH, Beschl. v. 21.1.2010 – IX ZB 174/09, ZVI 2010, 101); dies gilt auch für den Fall, dass der Gläubigerantrag im Erstverfahren mangels Masse abgewiesen worden ist.

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