ZVI 2012, 199

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2012RechtsprechungEröffnetes InsolvenzverfahrenZPO §§ 765a, 766, 850kP-Konto: Kein Vollstreckungsschutz bei Nachzahlung des Arbeitgebers infolge einer vom Schuldner selbst veranlassten Abänderung auf der LohnsteuerkarteZPO§ 765aZPO§ 766ZPO§ 850kAG Kassel, Beschl. v. 25.01.2012 – 620 M 4387/11 (rechtskräftig)AG KasselBeschl.25.1.2012620 M 4387/11rechtskräftig

Leitsatz der Redaktion:

Veranlasst der Schuldner, der ein P-Konto unterhält, bei seinem Arbeitgeber eine Abänderung auf seiner Lohnsteuerkarte, so kann bei einer hierdurch bedingten Nachzahlung des Arbeitgebers Vollstreckungsschutz auch nicht über § 765a ZPO gewährt werden.

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