ZVI 2012, 191

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2012RechtsprechungSchuldenbereinigung und InsolvenzeröffnungsverfahrenInsO § 14; ZPO § 294Zur Glaubhaftmachung der Zahlungsunfähigkeit des Insolvenzschuldners durch SozialversicherungsträgerInsO§ 14ZPO§ 294LG Hamburg, Beschl. v. 25.11.2011 – 326 T 139/11 (AG Hamburg)LG HamburgBeschl.25.11.2011326 T 139/11AG Hamburg

Leitsatz des Einsenders:

Eine öffentlich-rechtlich organisierte Krankenkasse hat ebenso wie ein privater Gläubiger im Rahmen von § 14 Abs. 1 InsO zur Glaubhaftmachung der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners aktuelle fruchtlose Vollstreckungsversuche eines Gerichtsvollziehers oder Vollziehungsbeamten nachzuweisen. Der vom BGH in seiner Entscheidung vom 13.6.2006 (IX ZB 238/05, ZIP 2006, 1457) aufgestellten „Beweisregel“, bei Rückständen von sechs Monaten sei in der Regel von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners auszugehen, wird nicht gefolgt.

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