ZVI 2011, 191

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2011RechtsprechungWohlverhaltensperiode und RestschuldbefreiungInsO § 296 Abs. 2Versagung der Restschuldbefreiung von Amts wegen ohne Gläubigerbenachteiligung und ohne GläubigerantragInsO§ 296LG Oldenburg, Beschl. v. 02.02.2011 – 6 T 42/11 (rechtskräftig; AG Cloppenburg)LG OldenburgBeschl.2.2.20116 T 42/11rechtskräftigAG Cloppenburg

Leitsätze der Redaktion:

1. Die Versagung der Restschuldbefreiung ist von Amts wegen im Rahmen des § 296 Abs. 2 InsO möglich. Die Missachtung der Auskunftspflicht gegenüber dem Gericht ist als eigener Versagungsgrund ausgestaltet, der an andere Voraussetzungen geknüpft ist als die Versagungsgründe des § 295 InsO. Ein Gläubigerantrag ist nicht erforderlich.
2. Die Frage der Verletzung der Verfahrensobliegenheiten nach § 296 Abs. 2 Satz 3 InsO beurteilt sich nach dem Zeitpunkt dieser Entscheidung des Insolvenzgerichts.

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