ZVI 2011, 167

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2011RechtsprechungSchuldenbereinigung und InsolvenzeröffnungsverfahrenGesO § 8 Abs. 3; InsO § 59 Abs. 1; GG Art. 103 Abs. 1Entlassung eines Insolvenzverwalters schon bei dringendem Verdacht der Begehung von Vermögensdelikten in anderen VerfahrenGesO§ 8InsO§ 59GGArt. 103BGH, Beschl. v. 17.03.2011 – IX ZB 192/10 (LG Stendal)BGHBeschl.17.3.2011IX ZB 192/10LG Stendal

Leitsätze des Gerichts:

1. Ein Verwalter, gegen den der dringende Verdacht besteht, in einzelnen Insolvenzverfahren Vermögensdelikte zum Nachteil der Masse begangen zu haben, offenbart eine allgemeine charakterliche Ungeeignetheit für die Ausübung des Verwalteramts, die es rechtfertigt, ihn auch in anderen, von den Straftaten nicht betroffenen Verfahren aus dem Amt zu entlassen.
2. Ein Gehörsverstoß kann grundsätzlich durch die Nachholung des rechtlichen Gehörs im Rechtsmittelzug geheilt werden.

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