ZVI 2010, 203

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2010Rechtsprechungzur Wohlverhaltensperiode und RestschuldbefreiungInsO §§ 290, 295Keine Nachholung der Glaubhaftmachung des VersagungsgrundesInsO§ 290InsO§ 295BGH, Beschl. v. 14.01.2010 – IX ZB 78/09 (LG Oldenburg)BGHBeschl.14.1.2010IX ZB 78/09LG Oldenburg

Leitsatz der Redaktion:

Die Glaubhaftmachung des Versagungsgrundes muss im Schlusstermin erfolgen und kann – auch im Beschwerdeverfahren – nicht nachgeholt werden.

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