ZVI 2010, 197

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2010Rechtsprechungzum eröffneten InsolvenzverfahrenInsO §§ 80, 129 ff.; AO §§ 30, 34Zum Einsichtsrecht des Insolvenzverwalters in die Steuerakten des SchuldnersInsO§ 80InsO§ 129AO§ 30AO§ 34FG Neustadt, Urt. v. 24.11.2009 – 1 K 1752/07 (nicht rechtskräftig)FG NeustadtUrt.24.11.20091 K 1752/07nicht rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Ein allgemeiner Anspruch des Insolvenzverwalters auf Einsicht in die Steuerakten des Schuldners besteht nicht. Der Verwalter hat gegenüber dem Finanzamt nur einen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung darüber, ob ihm im Einzelfall Akteneinsicht gewährt wird.
2. Bei der Entscheidung über die Gewährung von Akteneinsicht ist auch in Angelegenheit des Insolvenzrechts vor allem das Steuergeheimnis gegenüber allen Beteiligten zu wahren.
3. Die fehlende Zustimmung des Schuldners zur Akteneinsicht kann nicht durch die Zustimmung des Insolvenzvewalters ersetzt werden, da die Zustimmung zur Offenbarung personenbezogener Verhältnisse ein höchstpersönliches Recht des Schuldners ist.

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