ZVI 2010, 195

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2010Rechtsprechungzum eröffneten InsolvenzverfahrenSGB I § 55 Abs. 4; ZPO § 850kFassung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses unter Berücksichtigung der § 850k Abs. 1 ZPO und § 55 Abs. 4 SGB IZVI 2010, 196SGB I§ 55ZPO§ 850kAG Hamburg-Altona, Beschl. v. 26.08.2009 – 322 M 498/09 (rechtskräftig)AG Hamburg-AltonaBeschl.26.8.2009322 M 498/09rechtskräftig

Leitsätze des Gerichts:

1. Dem Drittschuldner ist es zuzumuten, anhand einer einfachen Formel den pfandfreien Betrag nach § 850c ZPO zu berechnen und dabei die Verfügungen des Schuldners innerhalb der Wochenfrist des § 55 Abs. 1 SGB I zu berücksichtigen.
2. Zur Fassung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bei Anwendung der § 850k ZPO, § 55 Abs. 4 SGB I.

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