ZVI 2009, 224

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2009RechtsprechungWohlverhaltensperiode und RestschuldbefreiungInsO § 290 Abs. 1 Nr. 2Kein Entgegenstehen der Rechtskraft der Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 290 Abs. 1 Nr. 2 InsO gegenüber Erteilung der Restschuldbefreiung in zweitem Insolvenzverfahren, wenn Dreijahresfrist zwischenzeitlich abgelaufenInsO§ 290AG Hamburg, Beschl. v. 18.07.2008 – 68g IK 562/06 (rechtskräftig)AG HamburgBeschl.18.7.200868g IK 562/06rechtskräftig

Leitsätze des Gerichts:

1. Ist dem Schuldner in einem ersten Insolvenzverfahren bereits rechtskräftig die Restschuldbefreiung gem. § 290 Abs. 1 Nr. 2 InsO versagt worden, so steht die Rechtskraft dieses Beschlusses der Ankündigung bzw. der Erteilung der Restschuldbefreiung in einem zweiten Insolvenzverfahren nicht entgegen, sofern die Dreijahresfrist des § 290 Abs. 1 Nr. 2 InsO zwischenzeitlich abgelaufen ist. Dies gilt unabhängig davon, ob zwischen erstem und zweitem Insolvenzverfahren neue Gläubiger hinzugekommen sind oder nicht. Die im zweiten Insolvenzverfahren angekündigte bzw. erteilte Restschuldbefreiung entfaltet Wirkung gegenüber sämtlichen Insolvenzgläubigern, deren Forderung nicht gem. § 302 InsO zur Tabelle festgestellt worden ist.
2. Den Wirkungen eines die Ankündigung der Restschuldbefreiung gem. § 290 Abs. 1 Nr. 2 InsO versagenden Beschlusses sind zeitliche Grenzen gesetzt. Da die Aufzählung in § 290 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 InsO unterschiedliche Grade der Redlichkeit widerspiegelt und einen Verstoß unterschiedlich „sanktioniert“, gilt etwas anderes insbesondere für § 290 Abs. 1 Nr. 5 und 6 InsO (vgl. BGH, Beschl. v. 11.10.2007 – IX ZB 270/05, ZVI 2007, 610 = ZInsO 2007, 1223; BGH, Beschl. v. 6.7.2006 – IX ZB 263/05, ZVI 2006, 406 = ZInsO 2006, 821).

Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.

Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.


Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.


PayPal Logo

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell