ZVI 2009, 207

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2009RechtsprechungEröffnetes InsolvenzverfahrenInsO § 91 Abs. 1; BGB § 816 Abs. 2Genehmigung einer Leistung des Schuldners an einen Nichtberechtigten durch den Berechtigten auch nach InsolvenzeröffnungInsO§ 91BGB§ 816BGH, Beschl. v. 15.01.2009 – IX ZR 237/07 (OLG Frankfurt/M.)BGHBeschl.15.1.2009IX ZR 237/07OLG Frankfurt/M.

Leitsatz des Gerichts:

Eine vor Insolvenzeröffnung von dem Schuldner an einen Nichtberechtigten erbrachte Leistung kann nach Insolvenzeröffnung von dem Berechtigten genehmigt werden, um bei dem Nichtberechtigten Rückgriff zu nehmen.

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