ZVI 2009, 195

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2009RechtsprechungSchuldenbereinigung und InsolvenzeröffnungsverfahrenInsO § 35 Abs. 2, § 295 Abs. 2 Nr. 2; ZPO § 133Unzulässigkeit eines Zweitinsolvenzantrags der Finanzverwaltung während der Wohlverhaltensperiode (hier: bei einem Selbstständigen)InsO§ 35InsO§ 295ZPO§ 133AG Oldenburg, Beschl. v. 09.02.2009 – 69 IN 3/09 (rechtskräftig)AG OldenburgBeschl.9.2.200969 IN 3/09rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Auch die Finanzverwaltung hat bei der Stellung eines Zweitinsolvenzantrages während der laufenden Wohlverhaltensperiode darzulegen, ob neues verwertbares Vermögen beim Schuldner vorhanden ist (im Anschluss an AG Oldenburg – 65 IN 30/08, ZVI 2009, 196).
2. Die Ermittlung darüber, ob Vermögen in diesem Sinne vorhanden ist, obliegt nicht dem Gericht, sondern der antragstellenden Finanzverwaltung, die hierzu durch eigene Vollziehungsorgane auch besonders befähigt ist.

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