ZVI 2008, 222

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2008RechtsprechungWohlverhaltensperiode und RestschuldbefreiungInsO §§ 295, 296Keine Versagung der Restschuldbefreiung wegen Verschweigens einer künftigen Erbschaft bei Erwerb einer Kleinimmobilie unter Ratenzahlung vom Vater des SchuldnersInsO§ 295InsO§ 296LG Göttingen, Beschl. v. 09.10.2007 – 10 T 122/07 (rechtskräftig; AG Göttingen)LG GöttingenBeschl.9.10.200710 T 122/07rechtskräftigAG Göttingen

Leitsätze des Gerichts:

1. Zwar kann Vermögen „mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht“ auch in der Rechtsform des Kaufs erworben werden. Ob es sich bei einem Vertrag unter Verwandten tatsächlich um vorweggenommene Erbfolge handelt, muss jedoch durch Auslegung des Vertrags unter Berücksichtigung aller Umstände einschließlich der Vorgeschichte und der Interessenlage der Beteiligten ermittelt werden.
2. Falls sowohl der Vertrag selbst als auch die übrigen vorgetragenen Tatsachen und bekannten Umstände für einen Kaufvertrag und nicht für die Regelung eines künftigen Erbrechts sprechen, ist nicht von einem Vertrag auszugehen, der zur Regelung der vorweggenommenen Erbfolge geschlossen worden ist.
3. Den Schuldner trifft in einem solchen Fall keine Obliegenheitsverletzung i.S.d. § 295 Abs. 1 Nr. 2 InsO, ihm ist weder die Restschuldbefreiung zu versagen noch die Verfahrenskostenstundung zu widerrufen.

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