ZVI 2008, 211

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2008RechtsprechungSchuldenbereinigung und InsolvenzeröffnungsverfahrenInsO §§ 4, 21; ZPO § 57Bestellung eines Verfahrenspflegers von Amts wegen durch das Insolvenzgericht bei prozessunfähiger SchuldnerinInsO§ 4InsO§ 21ZPO§ 57ZVI 2008, 212AG München, Beschl. v. 06.07.2007 – 1506 IN 959/07 (rechtskräftig)AG MünchenBeschl.6.7.20071506 IN 959/07rechtskräftig

Leitsatz des Einsenders:

Wird eine Schuldnerin im Eröffnungsverfahren nach zulässigem Eigenantrag prozessunfähig, weil sie in der Folge keinen gesetzlichen Vertreter mehr hat, kann das Insolvenzgericht von Amts wegen einen Verfahrenspfleger bestellen und damit die Prozessfähigkeit der Schuldnerin wieder herstellen.

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