ZVI 2007, 273

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2007RechtsprechungEröffnetes InsolvenzverfahrenInsO § 166 Abs. 1, §§ 170, 171Verwertungsrecht des Insolvenzverwalters auch an Gegenständen nach Überlassung an Dritten aus betrieblichen Gründen zur WeitervermietungInsO§ 166InsO§ 170InsO§ 171BGH, Urt. v. 16.11.2006 – IX ZR 135/05 (LG Frankfurt/M.)BGHUrt.16.11.2006IX ZR 135/05LG Frankfurt/M.

Leitsätze des Gerichts:

1. Der Insolvenzverwalter ist auch zur Verwertung der Gegenstände berechtigt, die der Schuldner aus betrieblichen Gründen einem Dritten zum Zwecke der Weitervermietung an dessen Kunden überlassen hat.
2. Der absonderungsberechtigte Gläubiger erhält nicht dadurch ein eigenes Verwertungsrecht, dass er den unmittelbaren Besitzer veranlasst, den Besitzmittlungswillen für den Insolvenzverwalter aufzugeben.
3. Verwertet der absonderungsberechtigte Gläubiger eine bewegliche Sache, ohne dazu vom Insolvenzverwalter ermächtigt worden zu sein, schuldet er der Masse die Feststellungskostenpauschale.

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