ZVI 2007, 260

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2007RechtsprechungSchuldenbereinigung und InsolvenzeröffnungsverfahrenZPO § 240 Satz 1; InsO §§ 270 ff.Verfahrensunterbrechung nach § 240 ZPO auch bei Insolvenzeröffnung mit EigenverwaltungZPO§ 240InsO§ 270BGH, Beschl. v. 07.12.2006 – V ZB 93/06 (KG)BGHBeschl.7.12.2006V ZB 93/06KG

Leitsatz des Gerichts:

Die Verfahrensunterbrechung nach § 240 Satz 1 ZPO tritt auch ein, wenn das Insolvenzgericht keinen Insolvenzverwalter bestellt, sondern die Eigenverwaltung durch den Schuldner anordnet.

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