ZVI 2007, 254

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2007RechtsprechungSchuldenbereinigung und InsolvenzeröffnungsverfahrenZPO §§ 240, 829Keine Unterbrechung von Pfändungsmaßnahmen des Insolvenzschuldners durch InsolvenzeröffnungZPO§ 240ZPO§ 829BGH, Beschl. v. 28.03.2007 – VII ZB 25/05 (LG Ansbach) +BGHBeschl.28.3.2007VII ZB 25/05LG Ansbach

Leitsätze des Gerichts:

1. Das Zwangsvollstreckungsverfahren wird in Bezug auf Pfändungsmaßnahmen nicht nach § 240 ZPO wegen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners unterbrochen.
2. Auch bei der Pfändung des Anspruchs auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück und auf Herausgabe muss der Rechtsgrund der gepfändeten angeblichen Forderung im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wenigstens in allgemeinen Umrissen angegeben sein.

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