Am 11. 5. 2006 hat der Bundestag den von der Bundesregierung eingebrachten „Entwurf eines Gesetzes zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge und zur Anpassung des Rechts der Insolvenzanfechtung“ (BT-Drucks. 16/886, vgl. dazu
ZVI 2005, 516 und
ZVI 2006, 131) in erster Lesung beraten und anschließend an die Ausschüsse (Rechtsausschuss, Finanzausschuss sowie die Ausschüsse für Wirtschaft und Technologie, Arbeit und Soziales, Familie, Senioren, Frauen und Jugend) überwiesen. Für die Aussprache hatten die Abgeordneten Günter Krings (CDU/CSU), Dirk Manzewski (SPD), Mechthild Dyckmans (FDP), Wolfgang Nesˇkovic´ (Die Linke), Jerzy Montag (Bündnis 90/Die Grünen) und als Vertreter der Bundesregierung der Parlamentarische Staatssekretär Alfred Hartenbach ihre Reden zu Protokoll gegeben. Alle Fraktionen sind sich in ihrer Kritik an den Entwurfsregelungen einig! Im Folgenden geben wir die Ausführungen, soweit sie die Insolvenzanfechtung betreffen, wieder.