ZVI 2006, 220

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2006 Rechtsprechung Wohlverhaltensperiode und Restschuldbefreiung InsO §§ 295, 297, 298Versagung der Restschuldbefreiung wegen Nichtanzeige einer Arbeitsaufnahme auch bei bloß unpfändbarem Einkommen InsO§ 295 InsO§ 297 InsO§ 298 AG Kempten, Beschl. v. 12.09.2005 – 3 IK 414/03 (rechtskräftig)AG KemptenBeschl.12.9.20053 IK 414/03rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Die Restschuldbefreiung ist wegen der Nichtanzeige einer Beschäftigungsaufnahme gem. § 295 Abs. 1 Nr. 3, § 296 InsO auch dann zu versagen, wenn der Schuldner nur ein unpfändbares Einkommen erzielt.
2. Die Anzeige einer Beschäftigungsanzeige erfolgt nicht unverzüglich, wenn zunächst die Probezeit abgewartet wird.
3. Auf fehlendes Verschulden kann sich der Schuldner insbesondere dann nicht berufen, wenn in dem Beschluss zur Ankündigung der Restschuldbefreiung die Obliegenheiten nach § 295 InsO angegeben sind.

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