ZVI 2006, 219

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2006 Rechtsprechung Wohlverhaltensperiode und Restschuldbefreiung InsO § 290 Abs. 1 Nr. 2Keine Versagung der Restschuldbefreiung wegen falscher Kreditangaben zu Altschulden (hier: 700 € (Monatsbetrag) statt 50 000 € (Darlehen)) bei unklarer Fragestellung im Kreditantrag InsO§ 290 AG Göttingen, Beschl. v. 24.03.2006 – 74 IK 31/05 (nicht rechtskräftig)AG GöttingenBeschl.24.3.200674 IK 31/05nicht rechtskräftig

Leitsätze des Gerichts:

1. Beim schriftlichen Abschluss eines Kreditvertrages hat der Kreditgeber seine Fragen eindeutig und unmissverständlich zu formulieren. Bei objektiver Falschbeantwortung kann es in diesem Fall an einem Vorsatz/grober Fahrlässigkeit des Schuldners im Sinne des § 290 Abs. 1 Nr. 2 InsO fehlen.
2. Gibt der Schuldner als Gesamtbetrag bestehender Schuldverpflichtungen irrtümlich lediglich die Höhe der monatlichen Ratenverpflichtung zur Tilgung eines Erstkredites an, können die subjektiven Voraussetzungen für eine Versagung gem. § 290 Abs. 1 Nr. 2 InsO fehlen.

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